Projektförderung durch die Landesregierung

Erleichterung bei den zwölf von der Landesregierung geförderten Erwerbslosenberatungsstellen:  Für die auf drei Jahre befristete Förderung für das Pilotprojekt gibt es eine Übergangslösung.  Die restliche Förderzeit ist bis Mitte 2017 gesichert.  Insgesamt wurden das Modell drei Jahre und 7 Monate von 1.12.2012 bis 30.6.2017 gefördert.

Wie geht es weiter?
Zunächst wird es am 2.3.2017 eine gemeinsame Auswertung (s.a. Forschungsbericht unten) geben, an der Vertreter der Projekte,  des Wirtschaftsministeriums,  der betroffenen Jobcenter und der Wohlfahrtsverbände teilnehmen.

Danach bereitet das Wirtschaftsministerium die Neuausschreibung für eine künftige flächendeckende Regelung in Baden-Württemberg vor, die voraussichtlich im Frühjahr erfolgt und noch im 1. Halbjahr abgeschlossen sein muss.

Spannend wird, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen,  wie die Finanzierungsbedingungen sind und wie viel Erwerbslosenberatungszentren letztendlich die Chance auf eine Förderung bekommen.

Hier  der  Forschungsbericht zur Evaluation des Projekt:
iaw_endbericht_aloz_2016