Unabhängige Erwerbslosenberatung – Landesförderung für zwei Jahre gesichert

Nicht zuletzt durch den Einsatz von LAGALO konnte erreicht werden, dass die Landesförderung von unabhängigen Arbeitslosenberatungs-zentren nach der Pilotphase und zweimaliger Verlängerung in die Regelförderung überführt wird. Im April hat das nun zuständige Wirtschaftsministerium die Ausschreibung für die Förderperiode bis Ende 2019 veröffentlicht. Änderungen gab es vor allem darin, dass es nun bei Erfüllung der Förderbedingungen grundsätzlich eine Förderung von 50.000 € pro Jahr gibt und dass die Ziele und Inhalte auf Grundlage der Evaluation angepasst wurden. Bedauerlicherweise wurde der Haushaltsansatz der Landesförderung nicht erhöht, so dass es bei einer Förderung von zwölf Beratungsstellen bleibt.
Einsetzen wird sich LAGALO für eine ergänzende institutionelle Förderung, um insbesondere Qualitätssicherung über Fortbildung und Fachberatung zu sichern. Anträge auf Förderung müssen spätestens bis 16. Mai 2017 beim Ministerium eingereicht werden. Auskünfte und Unterstützung bei der Antragsstellung gibt Klaus-Peter Spohn-Logé (Tel. 0621-28000172, email: klaus-peter.spohn-loge@ekiba.de)

Projektbeschreibung 2017
Antragsvordruck 2017