Tagung „Tatort Sozialstaat“

Die nächste Erwerbslosen-Tagung / Fortbildung steht an.

Vom 21. bis 23. Juni 2017 wird es im Haus der Kirche der Evangelischen Akademie Baden in Bad Herrenalb um Erwartungen, Enttäuschungen und deren politische Folgen gehen.

Den  Flyer mit Angaben zum Programm gibt es hier als PDF zum Download.

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Unabhängige Erwerbslosenberatung – Landesförderung für zwei Jahre gesichert

Nicht zuletzt durch den Einsatz von LAGALO konnte erreicht werden, dass die Landesförderung von unabhängigen Arbeitslosenberatungs-zentren nach der Pilotphase und zweimaliger Verlängerung in die Regelförderung überführt wird. Im April hat das nun zuständige Wirtschaftsministerium die Ausschreibung für die Förderperiode bis Ende 2019 veröffentlicht. Änderungen gab es vor allem darin, dass es nun bei Erfüllung der Förderbedingungen grundsätzlich eine Förderung von 50.000 € pro Jahr gibt und dass die Ziele und Inhalte auf Grundlage der Evaluation angepasst wurden. Bedauerlicherweise wurde der Haushaltsansatz der Landesförderung nicht erhöht, so dass es bei einer Förderung von zwölf Beratungsstellen bleibt.
Einsetzen wird sich LAGALO für eine ergänzende institutionelle Förderung, um insbesondere Qualitätssicherung über Fortbildung und Fachberatung zu sichern. Anträge auf Förderung müssen spätestens bis 16. Mai 2017 beim Ministerium eingereicht werden. Auskünfte und Unterstützung bei der Antragsstellung gibt Klaus-Peter Spohn-Logé (Tel. 0621-28000172, email: klaus-peter.spohn-loge@ekiba.de)

Projektbeschreibung 2017
Antragsvordruck 2017

Projektförderung durch die Landesregierung

Erleichterung bei den zwölf von der Landesregierung geförderten Erwerbslosenberatungsstellen:  Für die auf drei Jahre befristete Förderung für das Pilotprojekt gibt es eine Übergangslösung.  Die restliche Förderzeit ist bis Mitte 2017 gesichert.  Insgesamt wurden das Modell drei Jahre und 7 Monate von 1.12.2012 bis 30.6.2017 gefördert.

Wie geht es weiter?
Zunächst wird es am 2.3.2017 eine gemeinsame Auswertung (s.a. Forschungsbericht unten) geben, an der Vertreter der Projekte,  des Wirtschaftsministeriums,  der betroffenen Jobcenter und der Wohlfahrtsverbände teilnehmen.

Danach bereitet das Wirtschaftsministerium die Neuausschreibung für eine künftige flächendeckende Regelung in Baden-Württemberg vor, die voraussichtlich im Frühjahr erfolgt und noch im 1. Halbjahr abgeschlossen sein muss.

Spannend wird, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen,  wie die Finanzierungsbedingungen sind und wie viel Erwerbslosenberatungszentren letztendlich die Chance auf eine Förderung bekommen.

Hier  der  Forschungsbericht zur Evaluation des Projekt:
iaw_endbericht_aloz_2016